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Wofür werden Verkehrswertgutachten überhaupt benötigt ?
Im Privat- bzw. Geschäftsbereich gibt es oft Uneinigkeit über die Höhe des Wertes von Immobilien oder Grundstücken. Dies kann bei Scheidungsauseinandersetzungen, in Nachlassangelegenheiten, bei Verkaufs- oder Kaufabsichten, oder bei Geschäftsübergaben zutreffen. Hier macht es Sinn den Verkehrswert von einem ausgebildeten Grundstückssachverständigen ermitteln zu lassen.
Für folgende Objektarten erstellen wir Wertgutachten:
- unbebaute Grundstücke
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Wohnungs- und Teileigentum
Für folgende Zwecke erstellen wir Wertgutachten:
- Feststellung des Marktwertes
- Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
- Feststellen des Beleihungswertes für Kredite
- Bewertungen zur Vorlage beim Finanzamt
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen (Wegerechte, Nießbrauch, Wohnungsrechte)

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