Honorare
Die Vergütung als Bausachverständiger erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand.
Der Stundensatz wird halbstündig abgerechnet.
Stundensatz 110,00 € zzgl. gesetzlicher MWST
Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, oder Messgerätekosten werden je nach Bedarf gesondert berechnet.
Wenn Tätigkeiten in den Geltungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure fallen, werden diese nach den HOAI-Tabellen abgerechnet.
Bei überschaubaren Gutachter und Planungstätigkeiten kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Verkehrswert
Verkehrswertgutachten werden in Anlehnung an die ehemalige Honorarordnung §34 für Architekten und Ingenieure berechnet, zuzüglich der gesetzlichen MWST.