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Honorare
 

Die Vergütung als Bausachverständiger erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand.

Der Stundensatz wird halbstündig abgerechnet.

Stundensatz  110,00 € zzgl. gesetzlicher MWST

Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, oder Messgerätekosten werden je nach Bedarf gesondert berechnet.
Wenn Tätigkeiten in den Geltungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure fallen, werden diese nach den HOAI-Tabellen abgerechnet.
Bei überschaubaren Gutachter und Planungstätigkeiten kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Verkehrswert

Verkehrswertgutachten werden in Anlehnung an die ehemalige Honorarordnung §34 für Architekten und Ingenieure berechnet, zuzüglich der gesetzlichen MWST.

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